General Terms and Conditions (only available in german language)

Current version: 08.11.2023


§1 Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen Steffen Rigó [rigotech], Entwicklung und Vertrieb von Software (nachfolgend als "RIGOTECH" bezeichnet) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend auch als "Besteller", "Kunde" oder "Lizenznehmer" bezeichnet) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  2. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, RIGOTECH hätte in schriftlicher Form ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

§2 Vertragsabschluß

  1. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (vorzugsweise per e-mail, auf Wunsch per Post) oder der Lieferung der bestellten Produkte zustande.
  2. Alle Angebote sind freibleibend. RIGOTECH behält sich vor, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen.
  3. Die spezifischen Merkmale der Produkte erhalten Sie durch die Beschreibungen auf den Internetseiten von RIGOTECH.
  4. Der Auftragserteilung liegen die in der Preisliste aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen von RIGOTECH zugrunde, die mit Entgegennahme der Ware durch den Kunden für alle Geschäfte vereinbart sind. Anders lautende Bedingungen des Kundens sind unwirksam, auch wenn RIGOTECH Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Aufgrund §19 UstG erfolgt keine Ausweisung der Umsatzsteuer.
  5. Das Nutzungsrecht an der Software geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Lizenznehmer über.
  6. Abweichungen von den Verkaufs- und Lieferbedingungen von RIGOTECH bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit für jeden einzelnen Auftrag der schriftlichen Bestätigung von RIGOTECH.
  7. Bei unberechtigtem Rücktritt des Kundens vom Vertrag oder bei Nichtabnahme kann RIGOTECH bis 50% der gesamten Rechnungssumme ohne weiteren Nachweis eines eingetretenen Schadens als Schadenersatz und entgangenen Gewinn geltend machen.
  8. Der Hinweis auf das Fernabgabegesetz gilt als vom Kunden zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
  9. Mündliche Nebenanreden und Zusicherungen bedürfen, um wirksam zu sein, einer schriftlichen Bestätigung.

§3 Lieferung

  1. Bei Zahlung per Vorkasse erfolgt die Absendung der bestellten Ware in der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang.
  2. Bei Zahlung auf Rechnung erfolgt der Versand zusammen mit der Auftragsbestätigung in der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach Bestelleingang.
  3. Die Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

§4 Rückgaberecht / Widerrufsrecht

  1. Bei der Bestellung von Produkten auf physischen Datenträgern (z.B. CD-ROM) gilt: Die Software kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückgesendet werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Ab einem Warenwert von mehr als EUR 40,- werden dem Kunden die Versandkosten innerhalb Deutschlands erstattet, unter EUR 40,- Warenwert sind diese vom Kunden zu tragen (§357 Absatz 2 Satz 3 BGB). Das Rückgaberecht erlischt sofort wenn die Verpackung und Versiegelung der Datenträger beschädigt wurde (§312d Absatz 4 Satz 2 BGB). Des weiteren gilt dieses Rückgaberecht nur für Privatpersonen. Bei gewerblicher/kommerzieller Nutzung und bei Wiederverkäufern ist dieses ausgeschlossen.
  2. Bei der Bestellung von Freischalt-Daten gilt: Da durch personalisierte Daten freigeschaltete Software aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung gegen Erstattung des Kaufpreises geeignet ist, ist eine Rückgabe nicht möglich (s. § 312d BGB, Abs. 4). Daher sind Bestellungen der Software-Lizenz(en) endgültig.
  3. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Software vor dem Kauf in einer kostenfreien, so genannten Test- oder Shareware-Version im Rahmen des jeweiligen Testzeitraumes ausgiebig zu testen und bei Bedarf weitere Informationen bei RIGOTECH einzuholen.

§5 Urheberrecht, Eigentumsvorbehalt, Lizenzeinräumung

  1. Die Software, alle Softwarebestandteile, die Dokumentation, sowie die Programm- und Datenkonzeption werden sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum.
  2. Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der Dokumentation Eigentum von RIGOTECH. RIGOTECH bleibt Inhaber aller Urheberund Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials.
  3. Dem Besteller wird das nicht ausschließliche Recht der Verwendung der überlassenen Software im vorgesehenen Sinn auf unbestimmte Zeit eingeräumt. Er ist berechtigt, eine Kopie der Software auf einem einzigen Computer zu installieren und zu verwenden.
  4. Zusätzlich gelten die individuellen Lizenzbestimmungen der bestellten Software, welche dem Benutzer bei der Installation der betreffenden Software präsentiert werden. Die Lizenzbestimmungen ergänzen und erweitern dabei diese AGB; bei sich widersprechenden Passagen gilt, sofern diese nicht ungültig oder nicht anwendbar ist, vorrangig die entsprechende Regelung im Lizenzvertrag.
  5. Die vom Kunden erworbenen Freischaltdaten bzw. die entsprechenden Lizenzdateien oder Vollversionen dürfen nicht weitergegeben oder vermietet werden. Sie dürfen aber einmalig an Dritte verkauft werden. Nach dem Verkauf muß der bisherige Kunde aber alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen dazu vernichten und installierte bzw. freigeschaltete Vollversionen der weiterverkauften Software-Lizenzen deinstallieren. Sinnvollerweise sollte dem neuen Nutzer mitgeteilt werden, dass er RIGOTECH kurz (per e-mail) informieren sollte, damit der neue Nutzer die Möglichkeit zum Produkt-Support (z.B. kostengünstige Updates) erhalten kann.
  6. Bei der Shareware-Version gibt es bezüglich der Weitergabe an Dritte eine Ausnahme: Es ist gestattet, die Shareware-Version kostenlos oder gegen eine geringe Kopiergebühr unverändert (mit allen Dateien) weiterzugeben.

§6 Gewährleistung

  1. Von der von RIGOTECH vertriebenen Software gibt es i.d.R. Testversionen (Shareware). Diese Testversionen können von Interessenten vor Kauf/Bestellung einer Vollversion getestet werden. Es gilt hierbei die Gewährleistung nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Der Kauf der Vollversion erfolgt deswegen "wie besehen", da die Software (als Testversion) vorher ausprobiert/getestet werden konnte.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es keine Software ohne Fehler gibt und das diese auch bei sorgfältigster Arbeit/Programmierung auftreten können. Gemeldete Fehler werden schnellstmöglich behoben. RIGOTECH haftet für durch Softwarefehler resultierende Schäden jeglicher Art nicht. Hiervon ausgenommen sind Softwarefehler, die durch nachgewiesenen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind.
  3. Bei Auslieferung auf Datenträger gilt: Für Mängel am Datenträgermaterial, welche infolge eines vor der Lieferung liegenden Umstandes auftreten (z.B. Materialfehler), leistet RIGOTECH durch Neulieferung Gewähr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  4. Der Rücktritt vom Vertrag wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. RIGOTECH ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu liefern, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt.
  5. RIGOTECH übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet.
  6. Hat der Kunde RIGOTECH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und es stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel RIGOTECH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von RIGOTECH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen RIGOTECH entstandenen Aufwand zu ersetzen.

§7 Disclaimer

  1. Inhalt des Onlineangebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
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  5. Software: Die angebotene Software wurde mit großer Sorgfalt erstellt und alle Angaben geprüft. Für etwaige fehlerhafte oder unvollständige Angaben kann jedoch keine Haftung übernommen werden. RIGOTECH kann weder für den Verlust von Gewinnen, noch für Schäden jeglicher Art zur Verantwortung gezogen werden, welche aus der Benutzung dieser Software resultieren, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  6. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses: Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

§8 Informationspflichten

  1. Der Kunde ist bei jeder Art von Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
  2. Sofern sich Daten des Kundens nach Zustandekommen des Vertrages und vor Lieferung ändern, insbesondere Name, Anschrift, e-mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, RIGOTECH diese Änderung unverzüglich per e-mail mitzuteilen.
  3. RIGOTECH ist berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, soweit sich die Kundenangaben nachweislich als falsch herausstellen. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer e-mail oder eines Faxes an den Kunden gewahrt.
  4. Darüber hinaus behält sich RIGOTECH vor, den Vertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen.
  5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene e-mail- Konto ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stillegung oder Überfüllung des e-mail-Kontos ein Empfang von email- Nachrichten ausgeschlossen ist. Die Fehlerhaftigkeit der Angaben wird vermutet, wenn eine an den Kunde gerichtete e-mail zweimal hintereinander zurückkommt oder die Lieferung aufgrund fehlerhafter Anschrift nicht erbracht werden kann.

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle für gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz von RIGOTECH.
  2. Gerichtsstand ist Dresden. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und RIGOTECH findet ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

§10 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollten diese Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.